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Mariage of

Theodore Dominique Pincemaille and Catherine Schumacher

Mamer, Luxembourg, 25 Jan 1842

 

In this mariage act we find that Theodore Dominique Pincemaille was born in Chieuilles, France

and that his parents Dominique Pincemaille and Madelaine Boullay agreed for this mariage through an act deposed

14 dec 1841 at the notaries Remij Vicor Gilbin and Dilschneider in Metz.

(follows transcription and the original German act)

 

Transcription

 

Im jahre tausend achthnderd zwei und vierzig, den zwanzig fuften des Monats Januare um sieben Uhrdes Abonds, sind vor uns Paul Stolte Burgemeister .. , Beamter des Civilstandes des Gemeinde von Mamer, Kanton Ke.. im Grosshertogthum Lukenburg, erschienen Pincemaille Dominique Théodore Gärtner, alt dreissig Jahre, geburtig zu Chieuilles .|. France .|. geboren den neunzehnten november achtzehnhunderd eilf wohnhaft zu Mamer

 

Grossjähriger  Sohn des Pincemaille Dominique, vigneron und des Madelaine Boullay ... wohnhaft zu Chieuilles |: France :| ... in diese Ahn.. einwilligen.; , durch mein hierbeiliegende förmliche Notar.. Einwilligung gemacht von die Notare Remij Victor Gilbin.. und Dilschneider, beide … zu Metz |:France :|, den vierzehnten Dezember achtzehnhunderd ein und vierzig und den ..lichen.; zu gemelten Metz ein.. getritst.

 

Und Schumacher Marie Caherine ohne Gewerb, alt ein und zwanzig Jahre gebürtig zu Mamer geboren den ein und dreissigsten des monats august achtzehnhunderd zwanzig wohnhaft: Kehler

 

grossjährige Tochter des zu gemelten.; Mamer am funfsten des Monats Juin achtzehnhunderd dreissig sechs, grosserberin  des Schumacher Michel und der hierge.. und in diese Ehe einwilligenden Gaasch Suzanne, .Taglöhnerin wohnhaft zu Mamer

 

Dieselbe haben uns ersucht die zwischen ihnen verabredete heirathgesetzlich abzuschliessen. die vorgeschriebene öffent lichen Ankündigungenhaben wirklich  an den ... november und sechzehnten Januar, ... ... ... Gemeinde in ... zu Kehlen.

 

Da uns kein wiedersprach gegen gedachte heirath verfündet worden ist, so lassen wir ihre  Begheren Recht wiederfahren; und nachdem wir alle obenerwähnten Acten und des 6. Kapitel des Civil-Gesetzbuches, von der heirath betitelt, vorgelesen; habenwir den Brautigam und der Braut geFragt; ob Sie sich zum Mann und zur Frau nehmen wollen; da beide, jedes besonders und bejahend, geantwordet haben, so erklären wir im Namen des Gestezes, dass Pincemaille Theodore Dominique und Schumacher Marie Catherine Durch die Heirath vereinigt sind.

 

Von allem diesem haben wir diesen Act errichtet, und zwar in Gegenwart des

Schaber Théodore … alt … Jahre, Wohnhaft zu mamer

Des Thill Pierre … alt … fünf Jahre, Wohnhaft zu mamer

Des Gerard Jean Distilateur alt fünfzig I Jahre, Wohnhaft zu Mamer

Und des Jean Nicolas Bour..el D.. alt zwanzig sieben Jahre, Wohnhaft zu Mamer, alle sind ein… .

 

Welche, nachdem erch.; vorgelesen worden ist, des selben mit uns unterschrieben haben

… die … und die  … des

erklären  .. st… zu N…


Theodore Dominique Pincemaille, Theodore Schaber,

.. ,      Thill ,  Jehanne Gerard ,  JN Bour..el,

Stolte

 

 

Original Act